Die Verordnung des BMBWF, mit der die Verordnung zur Bewältigung der COVID-19 Folgen im Schulwesen für das Schuljahr 2020/21 (COVID-19-Schulverordnung 2020/21 – C-SchVO 2020/21) geändert wird, wurde mit 12. Mai 2021 im Bundesgesetzblatt Teil II unter der Nummer 218/2021 kundgemacht.
Die beiden Dokumente sind unten zum Nachlesen verlinkt.